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Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten bei LosBo-Bau

Lieferung

a) belieferte Gebiete
LosBo-Bau beliefert das niederländische sowie das deutsche Festland, nicht jedoch die dazugehörigen Inseln.

b) Lieferzeiten
Die Lieferzeit wird für das jeweilige Produkt im Bestellablauf angegeben. Die Lieferzeit beträgt für weiße Fenster
sowie Türen und Rolladen 6 Wochen. Bestellt der Kunde Fenster in einer anderen Farbe als weiß, beträgt
die Lieferzeit 8 Wochen. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Zahlungsabsendung der (Teil-) Vorauszahlung.
Sollte eine Lieferzeitverlängerung aufgrund Betriebsurlaubs oder der speziellen Art der Anfertigung
der Ware anfallen, weist LosBo-Bau an zentraler Stelle im Bestellablauf darauf hin.

c) Lieferung bis zur Ladekante, Entladung durch den Kunden
LosBo-Bau liefert die bestellte Ware bis zur Grundstücksgrenze mit dem Lieferfahrzeug, d.h. bis zur Ladekante.
Die Entladung erfolgt, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, durch den Kunden selbst.
Hierauf wird der Kunde an zentraler Stelle im Bestellablauf hingewiesen.

d) Anmeldung der Lieferung
LosBo-Bau meldet den verbindlichen Liefertermin spätestens eine Woche vor der Lieferung bei dem Kunden an.
Hierbei wird ein Zeitfenster für die Lieferung angegeben, da die genaue Anlieferungszeit von verschiedenen
Faktoren (Straßenverkehr, Entladezeiten bei vorherigem Lieferort etc.) abhängt,
die LosBo-Bau nicht beeinflussen kann.

e) Teillieferungen
LosBo-Bau ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen
fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

f) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen
und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von LosBo-Bau nicht verhindert
werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle
nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts),
hat LosBo-Bau nicht zu vertreten.
Sie berechtigen LosBo-Bau dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

g) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann LosBo-Bau vom Vertrag zurücktreten.
LosBo-Bau verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren.
LosBo-Bau schlägt seinen Kunden in solchen Fällen die Lieferung eines Vergleichsprodukts vor.
Wünscht der Kunde kein vergleichbares Produkt oder ist kein Vergleichsprodukt verfügbar,
wird LosBo-Bau etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

h) Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

i) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist LosBo-Bau nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder
wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Das gilt nicht für den Fall, dass der Besteller durch
die Nichtannahme der Ware sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt.


Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand.
Ab einem Einkaufswert von 3.000 Euro Netto liefert LosBo-Bau versandkostenfrei.
Der Versand der Fenster, Türen und Rolladen erfolgt mittels Spedition. Zubehör kann als Paket versandt werden.

b) Vorkasse-Zahlung per PayPal
Zahlt der Kunde per PayPal, wird der Auftrag von LosBo-Bau bearbeitet,
sobald der Zahlungsstatus bei PayPal auf "abgeschlossen" steht.

c) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
der Rechnung bei LosBo-Bau eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist.
Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich LosBo-Bau vor,
Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus
gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen,
dass LosBo-Bau kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu,
die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

 

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