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Sicherheit garantiert: Die CE-Kennzeichnung für Fenster und Türen

Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung, die in der Europäischen Union (EU) verpflichtend ist und sicherstellt, dass ein Produkt den geltenden Anforderungen entspricht. Dies gilt auch für Fenster und Türen, die in der EU verkauft werden. Die CE-Kennzeichnung gibt an, dass das Produkt den harmonisierten Normen und Anforderungen der EU entspricht, insbesondere der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011.

Um die CE-Kennzeichnung zu erhalten, müssen Hersteller von Fenstern und Türen bestimmte Schritte durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den erforderlichen Anforderungen entsprechen. Dies beinhaltet unter anderem die Durchführung von Prüfungen und die Erstellung von technischen Dokumentationen, die die Konformität des Produkts belegen.

Die CE-Kennzeichnung auf Fenstern und Türen gibt Verbrauchern die Gewissheit, dass das Produkt den EU-Standards entspricht und sicher ist. Die Kennzeichnung gibt auch an, dass das Produkt bestimmten Leistungsanforderungen entspricht, wie z.B. Wärmedämmung, Luftdichtheit, Schallisolierung und Widerstand gegen Wind- und Schneelasten.

Die CE-Kennzeichnung ist nicht optional und Hersteller, die Fenster und Türen ohne die Kennzeichnung in der EU verkaufen, verstoßen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Verbraucher sollten beim Kauf von Fenstern und Türen immer auf die CE-Kennzeichnung achten, um sicherzustellen, dass sie ein Produkt von hoher Qualität und Sicherheit erwerben.

Produkte wie z.B. Notausgangstüren oder einachsige Türbänder im Brandschutzbereich sind mit einer entsprechenden CE-Kennzeichnung zu markieren. Dies ist in der Europäischen Union Pflicht. Die CE-Zeichen sind eine einheitliche Kennzeichnung und präsentieren wesentliche Eigenschaften eines Produktes, zu denen ein vorheriges Prüfverfahren gehört.

Zum 1. Februar 2007 wurde nach jahrelanger Arbeit im Europäischen Komitee für Normung (CEN) von allen Ländern der Europäischen Union die Produktnorm für Fenster EN 14351-1 anerkannt. Hersteller von Fenstern und Außentüren hatten die Möglichkeit, ihre gesamten Produkte in der Europäischen Union zu vermarkten, indem sie sich bereit erklärten, dass sie dem genannten Standard entsprechen werden.

Dieser Standard regelt die folgenden Grundannahmen für diese Produktgruppe:

Bestimmung der Betriebseigenschaften von Fenstern und Außentüren:

Die Norm unterscheidet bis zu 22 verschiedene Eigenschaften dieser Produkte, die gekennzeichnet oder bewertet werden können. Wenn Fenster oder Außentüren in Umlauf gebracht werden, müssen nicht alle 22 Eigenschaften angegeben werden. Der Standard legt Eigenschaften fest, die obligatorisch für eine bestimmte Produktgruppe anzugeben sind. Die Palette der vorgeschriebenen Eigenschaften für Fenster, Außentüren und Dachfenster ist unterschiedlich.

Die Norm regelt dies nicht:

• Fenster- und Türkonstruktion
• Materialien
• Dimensionen
• Form

Diese Probleme müssen in der technischen Dokumentation jedes Herstellers festgelegt werden. Bei der Festlegung der Struktur, der Materialien und anderer Elemente der Herstellerausführung hat der Betreiber volle Freiheit, sofern die hergestellten Fenster und Außentüren die festgelegten Parameter der Grundeigenschaften erfüllen.

Mit der Konformitätsbewertung soll nachgewiesen werden, dass das Fenster oder die Außentür den Anforderungen der europäischen Norm entspricht.

Die zwei grundlegenden Elemente der Konformitätsbewertung sind:

• Erstprüfung (ITT)
• Werkseigene Produktionskontrolle (FPC)

Regeln für die Deklaration und Kennzeichnung von Produkten:

Da der Punkt der Beratung Fenster und Türen Association, führte eine Menge Aufklärungen darüber, wie CE zu erklären und Fenster Markierung sein sollten.

Der Hersteller eines Fensters oder einer Außentür kann, nachdem er die Anforderungen für die Erstprüfung und die Durchführung und Aufrechterhaltung der werkseigenen Produktionskontrolle erfüllt hat, eine EG-Konformitätserklärung ausstellen, die ihn zur Anbringung der CE-Kennzeichnung berechtigt. Die detaillierten Vorschriften für die Kennzeichnung von Bauprodukten mit dem CE-Zeichen sind in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 11. August 2004 (Gesetzblatt Nr. 180, Pos. 1823) festgelegt. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass das Produkt den Anforderungen der einschlägigen europäischen Vorschriften entspricht und in der Europäischen Union frei verkauft und verwendet werden kann.

Gemäß dieser Verordnung und Anhang ZA.2.2 dieser Norm sind folgende Angaben in der Konformitätserklärung enthalten:

A) Nummer des Ausstellers
B) Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten in der EU sowie Herstellungsort
C) Beschreibung des Bauprodukts (Art, Kennzeichnung, Verwendung usw.)
D) Deklarierte Leistung des Produkts (Kopie der Information, die mit der CE-Kennzeichnung einhergeht)
E) Angabe einer harmonisierten technischen Spezifikation, z. B. PN-EN 14351-1
F) Detaillierte Bedingungen für die Verwendung des Produkts
G) Name und Anschrift des notifizierten Labors
H) Name und Stellung der Person, die befugt ist, die Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zu unterzeichnen
I) Das Datum der Ausstellung

Die Konformitätserklärung oder das Zertifikat sollte in der Amtssprache des EU-Mitgliedstaats ausgestellt werden, in dem das Produkt verwendet wird. Nach Ausstellung der EG-Konformitätserklärung und vor dem Inverkehrbringen des Bauprodukts muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung auftragen.

ce-kennzeichnung

Das Etikett mit der CE-Kennzeichnung sollte folgende Informationen enthalten:

• CE-Zeichen (Entwurf gemäß Bauproduktengesetz, Gesetzblatt Nr. 92, Pos. 881)
• Identifikationsnummer der Zertifizierungsstelle (nur für Produkte, die unter das 1AOC- System fallen)
• Name und registrierte Adresse oder Kennzeichen des Herstellers
• Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde
• Die Nummer des CE-Konformitätszertifikats (für Produkte, die unter das 1C-System fallen)
• Produktname (z. B. Größe, Gattungsname, Verwendungszweck)
• Erklärte Grundmerkmale (obligatorisch)

Die Norm empfiehlt, dass das CE-Zeichen sichtbar, lesbar und dauerhaft an einem der folgenden Orte angebracht wird:

• An jedem Teil des Produkts selbst
• Auf einem angehängten Etikett
• Auf der Verpackung des Produkts
• In den begleitenden Geschäftsunterlagen oder in den technischen Unterlagen des Herstellers

Es ist wichtig zu beachten, dass die CE-Kennzeichnung nicht ausschließt, dass weitere nationale oder regionale Vorschriften erfüllt werden müssen. In einigen Ländern gibt es zusätzliche Anforderungen an Fenster und Türen, die über die europäischen Standards hinausgehen. Hersteller und Verbraucher müssen daher sicherstellen, dass sie auch diese spezifischen Anforderungen erfüllen.



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